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AKTUELLES - ARCHIV

Vernehmlassungsverfahren Wasserversorgungsreglement

Der Gemeinderat unterbreitet der Bevölkerung den Entwurf des revidierten Wasserversorgungsreglements und des dazugehörigen Tarifs zur Vernehmlassung. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Erlasse wird bei der Gemeindeversammlung liegen.


Bis am Freitag, 24. Juli 2015, können schriftlich und begründet Anregungen und Meinungsäusserungen zu den Entwürfen bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Vernehmlassungseingaben auswerten und das Reglement bzw. den Tarif nötigenfalls überarbeiten.


Die Entwürfe sowie Erläuterungen dazu können auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder hier heruntergeladen werden:


Entwurf Wasserversorgungsreglement und Tarif

Erläuterungen zum Vernehmlassungsverfahren


Der Gemeinderat

 
 
11.06.2015

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