



AKTUELLES - ARCHIV
Vernehmlassungsverfahren Gebührenreglement und -tarif
Der Gemeinderat unterbreitet der Bevölkerung den Entwurf des revidierten Gebührenreglements und des dazugehörigen Tarifs zur Vernehmlassung. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Erlasse liegt beim Gemeinderat, unter Vorhalt des fakultativen Referendums (Art. 14 Bst. c OgR).
Bis 9. März 2015 können schriftlich und begründet Anregungen und Meinungsäusserungen zu den Entwürfen bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Vernehmlassungseingaben auswerten und das Reglement bzw. den Tarif nötigenfalls überarbeiten.
Die Entwürfe können auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder hier (Gebührenreglement, Gebührentarif) heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat