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Vernehmlassungsverfahren Abwasserentsorgungsreglement
Der Gemeinderat unterbreitet der Bevölkerung den Entwurf des revidierten Abwasserentsorgungsreglements sowie des dazugehörigen Gebührenreglements und der Gebührenverordnung zur Vernehmlassung. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Erlasse wird bei der Gemeindeversammlung liegen.
Bis am Freitag, 7. August 2015, können schriftlich und begründet Anregungen und Meinungsäusserungen zu den Entwürfen bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Vernehmlassungseingaben auswerten und das Reglement bzw. die Tarife nötigenfalls überarbeiten.
Die Entwürfe sowie Erläuterungen dazu können auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder hier heruntergeladen werden:
Gebührenreglement Abwasserentsorgung
Gebührenverordnung Abwasserentsorgung
Der Gemeinderat