



AKTUELLES - ARCHIV
Publikation Gebührenreglement per 01.01.2025
Einwohnergemeinde Stocken-Höfen
Genehmigung Gebührenreglement; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat am 19. November 2024, nach Stellungnahme durch den Preisüberwacher, das revidierte Gebührenreglement genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2025 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.
Die Genehmigung des Gebührenreglements unterliegt gemäss Art. 14 lit. c und Art. 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder untenstehend heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger (28. November 2024) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 30. Dezember 2024; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat
Unterlagen (klicken für den Download)
- Gebührenreglement ab 01.01.2025
- Gebührenverordnung ab 01.01.2025
- Empfehlung des Preisüberwachers vom 26.08.2024
- Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024