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AKTUELLES - ARCHIV

Parkverbot Oberstocken-Gbbl. 191; Rechtskraft und Inkraftsetzung

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat im März 2015 gestützt auf die einschlägige Gesetzgebung folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: „Parkieren verboten“ (2.50) auf der Parzelle 191 von Oberstocken der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen (Platz vor Gemeindehaus/Feuerwehrmagazin Oberstocken), Überbauungsordnung Bachmatte. Ausgenommen von diesem Parkverbot sind BesucherInnen der Überbauung Bachmatte, Gemeindeverwaltung und Angehörige der Feuerwehr.


Diese Verfügung wurde am 18. März 2015 im Amtsblatt des Kantons Bern und am 19. März 2015 im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Gegen das Parkverbot haben drei Parteien form- und fristgerecht Beschwerde erhoben. Der Regierungsstatthalter von Thun hat das Beschwerdeverfahren am 22. September 2015 nach einem Vergleich aufgrund des Rückzugs der Beschwerden als erledigt abgeschrieben. Die verfügte Verkehrsbeschränkung ist somit in Rechtskraft erwachsen.


Das Parkverbot wird per 1. Januar 2016 signalisiert und gilt ab diesem Zeitpunkt.


Der Gemeinderat

 
 
05.11.2015

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