



AKTUELLES - ARCHIV
Ortsplanungsrevision mit Feststellung Waldgrenzen; öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Stocken-Höfen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Erläuterungsbericht, Baureglement, Bau- und Schutzzonenplan sowie Zonenplan Gewässerraum) mit gleichzeitiger Auflage der Waldfeststellung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom Donnerstag, 17. Juni 2021 bis Montag, 19. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen einzureichen.