



AKTUELLES - ARCHIV
Inkrafttreten und Aufhebung von Erlassen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung bzw. Aufhebung folgender Erlasse öffentlich bekanntgemacht:
1. Neues Reglement
Gebührenreglement, genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 3. Februar 2015 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Innert Frist wurde kein Referendum ergriffen. Inkrafttreten per 1. Mai 2015.
2. Neue Verordnung
Gebührentarif, genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 3. Februar 2015. Inkrafttreten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Mai 2015.
3. Aufhebungen
Gebührenreglement und Gebührentarif vom 3. Dezember 2010 bzw. 2. November 2010, beschlossen durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 3. Februar 2015. Aufhebung per 1. Mai 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates gemäss Ziffer 2 kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder hier eingesehen bzw. bezogen werden.
Der Gemeinderat