



AKTUELLES - ARCHIV
Inkrafttreten und Aufhebung Verordnungen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung bzw. Aufhebung folgender Erlasse öffentlich bekanntgemacht:
Neue Verordnung
Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV (V GERES-ZPV), genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 3. März 2015. Inkrafttreten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Mai 2015.
Aufhebungen
Verordnungen über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV (V GERES-ZPV) der früheren Einwohnergemeinden Höfen, Oberstocken und Niederstocken, beschlossen durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 3. März 2015. Aufhebung per 1. Mai 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die neue Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder hier eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat