



AKTUELLES - ARCHIV
Inkrafttreten Reglemente
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung folgender Erlasse öffentlich bekanntgemacht:
Reglement über die Übertragung öffentlicher Aufgaben im Sozialbereich, genehmigt durch die Gemeindeversammlung Stocken-Höfen am 26. Februar 2014. Inkrafttreten rückwirkend per 1. Januar 2014.
Benützungsreglement für gemeindeeigene Räumlichkeiten und dazugehöriger Tarif, genehmigt durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 25. März 2014 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Innert Frist wurde kein Referendum ergriffen. Inkrafttreten per 1. Mai 2014.
Teilrevision des Organisationsreglements (Anhang I), genehmigt durch die Gemeindeversammlung Stocken-Höfen am 26. Februar 2014. Inkrafttreten per sofort.
Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen sowie hier heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat