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Genehmigung Gebührenreglement; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2015 das revidierte Gebührenreglement genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Mai 2015 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.
Die Genehmigung des Gebührenreglements unterliegt gemäss Art. 14 lit. c und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder hier heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 27. April 2015; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat