



AKTUELLES - ARCHIV
Gemeindeversammlung vom 03.12.2021
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 3. Dezember 2021, 19.30 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen
Traktanden
1. | Budget 2022 und Steueranlage; Genehmigung |
2. | Finanzplan 2022 bis 2026; Kenntnisnahme |
3. | Ortsplanungsrevision; Genehmigung |
4. | Gemeinderat; Legislatur 2022 - 2025; Gesamterneuerungswahl |
5. | Rechnungsprüfungsorgan; Legislatur 2022 - 2025; Wahl |
6. | Abfallreglement, Totalrevision; Genehmigung |
7. | Organisationsreglement, Änderung; Genehmigung |
8. | Verpflichtungskreditabrechnung Aussensanierung Schulhaus Niederstocken; Kenntnisnahme |
9. | Orientierungen und Verschiedenes |
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und hier heruntergeladen werden kann.
Das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung muss von jedem Versammlungsteilnehmer eingehalten werden und ist hier ersichtlich.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat