



AKTUELLES - ARCHIV
Gebäudebenennung/-nummerierung; öffentliches Mitwirkungsverfahren
Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern empfiehlt den Gemeinden, Gebäude umzunummieren, wo die Adressen unsystematisch vergeben wurden oder durch eine Gemeindefusion nicht mehr eindeutig sind. Die Post, Rettungsdienste, Navigationssysteme, Informationssysteme von Infrastrukturbetreibern, Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Gebäudeversicherung: alle sind auf eindeutige Gebäudeadressen angewiesen. Denn sie zählen heute zu den wichtigsten Geoinformationen mit der grössten Verbreitung. Eine eindeutige Adressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude eine eigene, unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, die Liegenschaft zu finden.
Der Gemeinderat hat deshalb eine Kommission eingesetzt und ihr den Auftrag erteilt, eine neue Gebäudenummerierung über das ganze Gemeindegebiet zu erarbeiten. In dieser Kommission haben Einwohner aus den drei Ortsteilen von Stocken-Höfen mitgewirkt und
punktuell wurden weitere Personen zur Beratung beigezogen.
Die Kommission hat auf Empfehlung des Nachführungsgeometers zuerst die neuen Strassenbezeichnungen ausgearbeitet, welche vom Gemeinderat so genehmigt wurden. Im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens können die Pläne mit den neuen Strassen- und
Wegbezeichnungen
vom 18. Mai bis 12. Juni 2015
im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, während der ordentlichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr) eingesehen oder hier heruntergeladen werden:
Die Kommissionsmitglieder stehen der Bevölkerung zudem an folgenden Daten persönlich in der Gemeindeverwaltung für Fragen und Auskünfte zur Verfügung:
Donnerstag, 28. Mai 2015, von 17:00 bis 19:00 Uhr
Donnerstag, 11. Juni 2015, von 19:30 bis 21:00 Uhr
Innerhalb der Mitwirkungsfrist können alle betroffenen Personen eine Mitwirkungseingabe deponieren. Die Eingabe muss schriftlich und begründet bis spätestens am 12. Juni 2015 beim Gemeinderat Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, eingereicht werden. Kommission und Gemeinderat werden anschliessend jede Mitwirkungseingabe prüfen und abwägen, ob sie in die definitive Fassung einfliessen kann. Die Kompetenz zum Beschluss der neuen Strassenbezeichnungen obliegt dem Gemeinderat.
Gut zu wissen!
- | Es geht in einem ersten Schritt nur um die Strassen-/Wegbezeichnungen. Das Mitwirkungsverfahren zu den Hausnummern erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. |
- | Die Bevölkerung wird frühzeitig über das Datum des Inkrafttretens der neuen Bezeichnungen informiert und es wird eine Auflistung zur Verfügung gestellt, woraus ersichtlich ist, welche Stellen direkt von der Gemeinde bzw. direkt durch die betroffene Person über die Adressänderung informiert werden müssen (in Sinne einer Checkliste). |
- | Die Identitätskarten und Pässe enthalten keine Strassenbezeichnungen mehr und müssen somit nicht erneuert werden. Adressänderungen in Fahrzeugausweisen sowie in Führerausweisen im Kreditkartenformat werden gebührenfrei vorgenommen. Personen, die noch den alten (blauen) Führerausweis besitzen, müssen diesen bei einer Adressänderung zwingend in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Hierfür fallen die ordentlichen Gebühren an. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit detaillierter darüber informiert. |
- | Adressänderungen bei Amtsstellen wie Grundbuchamt, Steuerverwaltung / Amtliche Bewertung, Handelsregisteramt etc. werden grundsätzlich kostenlos vorgenommen. Sollten in Einzelfällen jedoch Gebühren anfallen, so gehen diese zulasten der betroffenen Person. |
Bei Fragen oder Anliegen stehen Ihnen folgende Personen für Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindepräsident Samuel Eicher, Telefon 079 656 86 74
Gemeindeschreiber Thomas Blättler, Telefon 033 341 80 12
Gemeinderat Stocken-Höfen / Kommission „Gebäudebenennung/-nummerierung“