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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 12.12.2014
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 12. Dezember 2014, 20:00 Uhr, in der Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen statt.
Traktanden
1. | Voranschlag 2015 und Steueranlage; Genehmigung |
2. | Finanzplan 2016 bis 2020; Kenntnisnahme |
3. |
Schulorganisation Stocken-Höfen a) Schulreglement; Genehmigung |
4. | Organisationsreglement; Teilrevision; Genehmigung |
5. | Kreditabrechnung Ortsplanungsrevision Oberstocken; Kenntnisnahme |
6. | Projekt Neunummerierung/-benennung Gebäude; Information |
7. | Orientierungen und Verschiedenes |
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und hier heruntergeladen werden kann. Den Voranschlag und Finanzplan können Sie hier einsehen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat