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AKTUELLES - ARCHIV

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 12.06.2015

Verwaltungsrechnung 2014

Die Jahresrechnung schliesst vor Abschreibungen mit einem Aufwand von Fr. 3.357 Mio. und einem Ertrag von Fr. 3.927 Mio. ab. Dazu kommen harmonisierte Abschreibungen im Betrag von Fr. 79'806.00 und übrige Abschreibungen von Fr. 480'000.00. Dies gibt einen Ertragsüberschuss von Fr. 9'917.97. Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag beträgt CHF 69'047.97. Gründe dafür sind u.a. die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Budgetkredite, ein Buchgewinn aus einem Liegenschaftsverkauf, mehr Einnahmen aus dem Finanzausgleich, tiefere Zinsen bei den Spezialfinanzierungen und geringere Abschreibungen. Die Gemeinde verfügt per Ende 2014 über Eigenkapital in der Höhe von Fr. 988'217.83. Die Jahresrechnung wurde einstimmig genehmigt und die nötigen Nachkredite genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.


Verpflichtungskredit Sanierung Schiessanlage Oberstocken

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz muss die Schiessanlage Oberstocken saniert werden. Die Gemeindeversammlung hat deshalb einstimmig einen Verpflichtungskredit von Fr. 230'000.00 genehmigt. Hierbei handelt es sich um die Bruttokosten für die Sanierungsarbeiten. Nach Abzug der zu erwartenden Bundes- und Kantonsbeiträge sowie der Beteiligung der Feldschützen Stocken wird der effektive Anteil zulasten der Gemeinde voraussichtlich ungefähr Fr. 35'000.00 betragen. Mit der Sanierung dieses ersten von drei Scheibenständen in Stocken-Höfen nehmen Gemeinde und Schützen somit ihre Pflicht und Verantwortung wahr.


Ermächtigung Verkauf ehemalige Gemeindeverwaltung Höfen

Seit der Fusion der Gemeinden Höfen, Oberstocken und Niederstocken per 1. Januar 2014 steht die ehemalige Gemeindeverwaltung in Höfen leer. Seither wurde versucht, das Objekt zu vermieten, was jedoch nicht gelungen ist. Die Gemeinde hat an den Räumlichkeiten keinen Nutzen und sieht auch längerfristig keinen Bedarf. Sie wären künftig einzig eine finanzielle Belastung. Aus diesen Überlegungen ermächtigten die Stimmberechtigten den Gemeinderat einstimmig zum Verkauf der Stockwerkeinheit.


Rechtsmittelbelehrung

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, mit Beschwerde beim Regierungsstatthalter Thun angefochten werden (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Nach unbenutztem Ablauf der Frist erwachsen die Beschlüsse in Rechtskraft.


Auskünfte

Für Auskünfte steht Gemeindepräsident Samuel Eicher, Mobile 079 656 86 74, zur Verfügung.

 
 
12.06.2015

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