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AKTUELLES - ARCHIV

Aufhebung Verpflichtungskredit; fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 31. März 2015 in Anwendung von Artikel 11 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen beschlossen, den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 betreffend Verpflichtungskredit Erneuerungsfonds Schindlern 49C, 3631 Höfen, von Fr. 67‘800.00 in Wiedererwägung zu ziehen und aufzuheben.


Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 18. Mai 2015; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Der Gemeinderat

 
 
16.04.2015

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