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Wahlanordnung Ersatzwahl Gemeinderat
Schär Matthias hat per Frühlings-Gemeindeversammlung als Mitglied des Gemeinderates demissioniert. Für die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 wird folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff OgR angesetzt:
1 Mitglied des Gemeinderates
mit Wahldauer von 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017
Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Kandidatinnen und Kandidaten können nominiert werden.
Gemäss Art. 57 OgR hat die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 15. April 2016, 12:00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen. Die Wahlvorschläge sind auf den offiziellen Formularen einzureichen, welche bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden können.
Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit der Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, bekanntgegeben.
Wenn für den Sitz kein/e Kandidat/innen vorgeschlagen werden, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Geht nur ein rechtsgültiger Wahlvorschlag ein, erklärt der Gemeinderat die/den Vorgeschlagene/n als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.
Für Fragen zum Wahlverfahren und weitergehende Auskünfte steht der Gemeindeschreiber Thomas Blättler, Telefon 033 341 80 12, gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat