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Verwaltungskreis Thun: Feuerverbot in Wald und Landschaft
Nach der anhaltenden Trockenheit drohen am Wochenende Wald- und Flurbrände. Der Regierungsstatthalter verbietet bis auf weiteres Feuer ausserhalb des Siedlungsgebiets.
Die Hitze und Trockenheit seit anfangs Juli hat dazu geführt, dass in Teilen des Kantons Bern eine sehr grosse Waldbrandgefahr herrscht. In den letzten drei Tagen mussten die Feuerwehren zu acht Wald- oder Flurbränden ausrücken, beispielsweise auf der Axalp und am Jurasüdhang. Die möglichen Gewitter am Wochenende werden weder den Boden noch die Pflanzen so befeuchten können, dass die Gefahr abnimmt. Für die kommende Woche ist ebenfalls heisses, trockenes Wetter zu erwarten.
Regierungsstatthalter Marc Fritschi hat deshalb am Freitag für den Verwaltungskreis Thun vorsorglich ein Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets ausgesprochen. Ein Feuerverbot gilt auch im Verwaltungskreis Berner Jura und in diversen Gemeinden.
Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Auch das Grillieren an Feuerstellen ausserhalb des Siedlungsgebiets sowie das Abbrennen von Feuerwerken ist untersagt. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées.
Am Montag werden die Regierungsstatthalter mit dem Amt für Wald, der Gebäudeversicherung und der Kantonspolizei weitere Massnahmen fürs ganze Kantonsgebiet, auch bezüglich des 1. Augusts, besprechen.