AKTUELLES - ARCHIV
Sanierung Schiessanlagen; aktueller Projektstand
Scheibenstand in Oberstocken
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2015 einen Verpflichtungskredit für die Sanierung der Schiessanlage Oberstocken von Fr. 230'000.00 genehmigt. Die Bau- bzw. Aushubarbeiten wurden Ende September 2015 aufgenommen und rund einen Monat später abgeschlossen. Die Abnahme durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) hat inzwischen stattgefunden. Der Gemeinde wurde bestätigt, dass die Arbeiten sachgerecht durchgeführt und die Sanierungsziele erreicht wurden. Noch ausstehend ist die Rekultivierung, welche im Frühjahr 2016 erfolgen wird.
Der Abschlussbericht zuhanden der Gemeinde ist voraussichtlich im Frühling/Sommer 2016 zu erwarten. Bereits heute zeichnet sich jedoch bedauerlicherweise eine nicht unerhebliche Kostenüberschreitung ab. Diese ist insbesondere auf grösser Kubaturen bzw. Tonnagen an stärker belastetem Material und deren Abfuhr in höherwertige Deponien respektive die Bodenwäsche zurückzuführen, welche im Rahmen der Voruntersuchung offenbar nicht voraussehbar waren. Die definitive Abrechnung wird den Stimmberechtigten zu gegebener Zeit vorgelegt werden.
Weiteres Vorgehen bei den Scheibenständen in Höfen und Niederstocken
Das AWA teilte der Gemeinde im November 2015 mit, dass derzeit sämtliche Schiessanlagen im Kanton neu beurteilt und priorisiert werden. Der Scheibenstand Niederstocken etwa fällt in die Kategorie 3 (Gewässerschutzbereich Au, Wald, ausser Betrieb). Das heisst, dass eine altlastentechnische Sanierung zwar erforderlich ist, diese jedoch keine hohe Dringlichkeit hat. Der Kanton wird die Gemeinde zu gegebener Zeit zur Sanierung auffordern, dies aber vermutlich erst ab 2025. Bei einer früheren Sanierung beteiligt sich der Kanton nicht an den Kosten.
Die Anlage in Höfen wurde der Kategorie 4 zugeteilt (übriger Gewässerschutzbereich). Es handelt sich um einen belasteten Standort, der nicht sanierungsbedürftig ist; eine altlastentechnische Sanierung (Dekontamination des belasteten Bodens) ist somit nicht erforderlich. Die künstlichen Kugelfangkästen müssen jedoch bis Ende 2020 installiert sein. Dabei muss das belastete Material unter den zu installierenden Kästen nach Abfallgesetz entsorgt werden, was aller Voraussicht nach deutlich weniger kosten dürfte als eine ordentliche Altlastensanierung.
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Ausführungen des Amtes für Wasser und Abfall beschlossen, die Sanierung des Scheibenstandes Niederstocken vorläufig nicht weiterzuverfolgen und die Aufforderung zur Sanierung des AWA abzuwarten. Zudem hat er zur Kenntnis genommen, dass der Scheibenstand Höfen nicht sanierungsbedürftig ist. Bezüglich der bis Ende 2020 zu installierenden künstlichen Kugelfangkästen werden demnächst Gespräche zwischen der Gemeinde und den Feldschützen Höfen stattfinden.
Die Gemeindebehörden danken bereits heute allen Beteiligten für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.
Kommission "Sanierung Schiessanlagen"