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Revision Gebührentarif für die Feuerungskontrollen
Das aktuell gültige Reglement für die Feuerungskontrollen stammt aus dem Jahre 2003 und wurde von der ehemaligen Gemeinde Niederstocken übernommen. Wie eine Evaluation des Beco (Berner Wirtschaft) gezeigt hat, verlagerte sich in den vergangenen Jahren der Vollzugsaufwand vom Kanton zu den Feuerungskontrolleuren. Deshalb und auch, um die inzwischen nicht mehr kostendeckenden Gebühren den tatsächlichen Aufwendungen anzupassen, hat der Gemeinderat gestützt auf die kantonale Verordnung über die Kontrolle von Feuerungsanlagen (VKF) einen revidierten Gebührentarif für die Feuerungskontrollen genehmigt. Die Aufhebung des heutigen Reglements wird der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2017 beantragt. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs bestimmt der Gemeinderat, sobald das bisherige Reglement aufgehoben ist.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Thuner Amtsanzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der neue Tarif kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder hier heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat