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Rahmenkredite; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 26. April 2016 in Anwendung von Artikel 11 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen folgende Rahmenkredite beschlossen:
Fr. 80‘000.00, Werterhaltende Massnahmen Wasserversorgung
Fr. 80‘000.00, Werterhaltende Massnahmen Abwasserentsorgung
Diese Kreditbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 6. Mai 2016, können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 6. Juni 2016; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat