



AKTUELLES - ARCHIV
Projekt Gebäudebenennung/-nummerierung; Änderungen Wegbezeichnungen
Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2015 den revidierten Lokalisationsplan mit den neuen Strassen- und Wegbezeichnungen genehmigt und den Beschluss am 9. und 16. Juli 2015 im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Gestützt auf dagegen erhobene Beschwerden hat der Gemeinderat am 1. September 2015 und 10. November 2015 folgende Änderungen beschlossen:
- | Bezeichnung des bisher unbenannten Weges entlang der Parzelle 782 (Höfen) als Kistlern (Höfen) |
- | Bezeichnung des im ursprünglich genehmigten Lokalisationsplan vorgesehenen Dörfli (Oberstocken) als Dorf (Oberstocken) |
- | Bezeichnung des im ursprünglich genehmigten Lokalisationsplan vorgesehenen Lindenweges (Niederstocken) als Dörfliweg (Niederstocken) |
Planauszüge können auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis: Die Gemeindeverwaltung ist vom Donnerstag, 24. Dezember 2015, bis und mit Sonntag, 3. Januar 2016, geschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten. Zur Beschwerde ist befugt, wer ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat (von der Änderung betroffene Anwohner und Grundeigentümer).
Der Gemeinderat