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Kreditbeschluss wiederkehrende Kosten; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat sich intensiv mit der Optimierung der IT-Lösung in der Verwaltung auseinandergesetzt. Vorallem in den Bereichen Datensicherung und Sicherheit besteht Handlungsbedarf. Nach dem Einholen und Prüfen mehrerer Offerten hat er am 22. März 2016 den entsprechenden Auftrag an die Firma PCETERA Informatik vergeben. Gleichzeitig hat er in Anwendung von Artikel 5 und 11 Abs. 4 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung Verpflichtungskredit jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 6‘300.00
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 16. Mai 2016; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat