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AKTUELLES - ARCHIV

Informationen zur Wasserentnahme aus Fliessgewässern

Die Gemeinde wurde via Regierungsstatthalteramt über die Lagebeurteilung des Amts für Wasser und Abfall orientiert und teilt der Bevölkerung folgendes mit:


1. Jede Wasserentnahme aus einem Bach benötigt entweder eine Konzession (wenn die Entnahme regelmässig stattfindet oder eine feste Baute dafür errichtet wird) oder eine Bewilligung durch die zuständige Gemeinde (für befristete Entnahmen ohne feste Einrichtung, insbesondere für die landwirtschaftliche Bewässerung bei Trockenheit). Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Wassernutzungsgesetz (WNG), in der Verordnung über Wasserentnahmen aus Oberflächgewässern (VWO) sowie im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG).


2. Nicht davon betroffen sind selbstverständlich allfällig notwendige Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung! Diese sind jederzeit möglich.


3. Aktuell führen viele mittelgrosse Bäche noch genügend Wasser, jedoch wird am einen oder anderen Gewässer die Entnahmegrenze bald erreicht sein, sofern keine Niederschläge Entspannung bringen. Die Grundwassersituation ist noch entspannt. Durch den nassen Winter/Frühling liegen die Grundwasserspiegel immer noch im langjährigen Mittel.


4. Das Merkblatt des AWA zeigt, in welchen Fällen die Gemeinde direkt zuständig ist für die Bewilligungserteilung von Wasserentnahmen aus Oberflächenwasser bei Trockenheit und in welchen Fällen sie vor Erteilung der Bewilligung Rücksprache mit dem AWA nehmen muss (vgl. Anhang).


5. Eine Vorlage für ein entsprechendes Wasserentnahme-Gesuch befindet sich in der Broschüre Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern oder auf der Homepage des AWA.

 
 
22.07.2015

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