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AKTUELLES - ARCHIV

Information über die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes - Anpassung Heimatort

Bürgerinnen und Bürger von Höfen, Oberstocken und Niederstocken erhielten durch die Fusion automatisch den neuen Bürgerort (Heimatort) Stocken-Höfen. Diese Änderung wurde automatisch im Personenstandsregister angepasst. Dadurch wurde bei neu ausgestellten Ausweisen der Heimatort Stocken-Höfen angegeben.


Zwischenzeitlich wurde das Bürgerrechtsgesetz überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Möglichkeit, dass Sie innerhalb eines Jahres beim Zivilstandsamt Oberland West, Thun, beantragen, dass der Gemeindename der aufgehobenen Gemeinde in Klammer erwähnt wird. Sofern Sie beispielsweise vor der Fusion den Heimatort Niederstocken besassen, können Sie die Schreibweise Stocken-Höfen (Niederstocken) beantragen. Sie können vom 1. Januar 2018 bis am 31. Dezember 2018 von diesem Recht Gebrauch machen. Die Jahresfrist für den Antrag kann nicht verlängert werden. Sie werden nicht verpflichtet sein, neue Dokumente zu bestellen. Die Anpassung würde bei der nächsten Ausstellung automatisch erfolgen.


Ohne Einreichung eines Antrages im 2018 wird bei der Neuausstellung eines Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) in jedem Fall Stocken-Höfen als Heimatort angegeben.


Die Bearbeitung des Antrages kostet Fr. 75.00. Personen, die miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, können bei gemeinsamem Heimatort den Antrag einzeln oder gemeinsam stellen. Kinder können in den Antrag der Eltern einbezogen werden, wenn

  1. sie zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sind,
  2. sie das gleiche Bürgerrecht wie die antragstellenden Eltern oder des antragstellenden Elternteils haben und
  3. die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen vorliegt.

Ab dem vollendeten 16. Altersjahr haben minderjährige Kinder ihren eigenen Willen unterschriftlich zu erklären.


Den Antrag für die Änderung des Bürgerrechts nach einem Gemeindezusammenschluss können Sie mittels folgendem Formular beim Zivilstandsamt Oberland West, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einreichen: Antragsformular Änderung Bürgerrecht nach Gemeindezusammenschluss


Bei Fragen können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung gerne melden.

 
 
03.01.2018

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