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AKTUELLES - ARCHIV

Information an Aktionäre der Verkehrsbetriebe STI AG

Anmeldung Aktienregister STI


Am 1. Juli 2015 trat eine Anpassung im Obligationenrecht betreffend Meldepflicht des Aktionärs in Kraft. Demnach müssen sich alle Aktionäre bei dem Erwerb oder dem Besitz von Aktien bei der Gesellschaft mit seinem Vor- und seinen Nachnamen oder seiner Firma sowie seiner Adresse innert Monatsfrist anmelden. Sämtliche diesbezüglichen Änderungen sind ebenfalls innert Monatsfrist zu melden.


Der Aktionär hat den Besitz der Aktien nachzuweisen und sich wie folgt zu identifizieren:

a. als natürliche Person: durch einen amtlichen Ausweis mit Fotografie, namentlich durch den Pass, die Identitätskarte oder den Führerausweis, im Original oder in Kopie;
b. als schweizerische juristische Person: durch einen Handelsregisterauszug.

Die Gesellschaft führt ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre sowie über die der Gesellschaft gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen. Solange der Aktionär seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist, ruhen die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verbunden sind. Die Vermögensrechte, die mit solchen Aktien verbunden sind, kann der Aktionär erst geltend machen, wenn er seinen Meldepflichten nachgekommen ist.


Damit den neuen gesetzlichen Anforderungen nachgekommen werden kann, sind Sie gebeten, sich bis spätestens 31. Dezember 2015 bei der Verkehrsbetriebe STI AG anzumelden. Detaillierte Informationen sowie Anmeldeformulare können unter der Telefonnummer 033 225 13 13 (Finanzen) angefordert oder unter www.stibus.ch heruntergeladen werden.


Im Voraus besten Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


Verkehrsbetriebe STI AG

 
 
30.09.2015

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