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AKTUELLES - ARCHIV

Gemeindeversammlung vom 09.12.2016

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 9. Dezember 2016, 20:00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen


Traktanden

1.  Budget 2017 und Steueranlage; Genehmigung

2.  Finanzplan 2018 bis 2021; Kenntnisnahme

3.  Sanierung Schulhaus und Mehrzweckgebäude Höfen; Verpflichtungskredit; Genehmigung

4.  Orientierungen und Verschiedenes


Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und hier heruntergeladen werden kann.


Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.


Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.


Der Gemeinderat

 
 
02.11.2016

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