



AKTUELLES - ARCHIV
Gemeindeversammlung vom 03.06.2016
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 3. Juni 2016, 20:00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen
Traktanden
1. | Verwaltungsrechnung 2015; Nachkredit übrige Abschreibungen |
2. | Verwaltungsrechnung 2015 |
a) Nachkredite; Kenntnisnahme | |
b) Verwaltungsrechnung; Genehmigung | |
c) Datenschutzbericht; Kenntnisnahme | |
3. | Reorganisation Begräbnisverband Reutigen-Stocken |
a) Auflösung Begräbnisverband Reutigen-Stocken; Beschluss | |
b) Aufhebung Organisations- und Begräbnisreglement; Beschluss | |
c) Aufgabenübertragungsreglement Begräbniswesen; Genehmigung | |
4. | Erschliessung Bauland Haltli; Kreditabrechnung; Kenntnisnahme |
5. | Renovation Schulhaus Niederstocken; Kreditabrechnung; Kenntnisnahme |
6. | Orientierungen und Verschiedenes |
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat