



AKTUELLES - ARCHIV
Gemeinderatssitzung vom 16.08.2016
Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 gestützt auf Art. 72 des Organisationsreglements genehmigt. Innerhalb der Einsprache- und Auflagefrist sind keine Einsprachen eingetroffen.
Register der Datensammlungen
Das kantonale Datenschutzgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Führung eines Registers über die Datensammlungen. Dieses dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner und informiert über die bei der Gemeinde vorhandenen Datensammlungen. Das Register selbst enthält keine Personendaten und kann von jedermann eingesehen werden. Der Gemeinderat hat das Register der Datensammlungen der Gemeinde Stocken-Höfen genehmigt und beschlossen, auf eine Veröffentlichung im Internet gestützt auf Art. 18 Abs. 5 lib. b KDSG zu verzichten.