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Erweiterung Wahlausschuss 18.10.2015
Gemäss Verordnung über die politischen Rechte (Art. 37 ff.) können Gemeinden ihre Stimmausschüsse bei Abstimmungstagen mit mehreren Vorlagen oder bei Wahlen erweitern, wenn dies zur raschen Ermittlung und Meldung der Ergebnisse notwendig ist. Die Zusammensetzung des Stimmausschusses ist bei jeder Änderung zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe im Internet genügt.
Für die bevorstehenden National- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015 wird der ständige Stimm- und Wahlausschuss mit Mitarbeitenden aus der Verwaltung ergänzt. Es sind dies: Thomas Blättler, Monika Häuptli, Susanne Wenger und Livia Burkhalter.