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AKTUELLES - ARCHIV

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29.11.2019

Budget 2020

Das Budget 2020 rechnet mit einer unveränderten Gemeindesteueranlage von 1.79. Der Gesamthaushalt setzt sich aus dem Allgemeinen Haushalt (Aufwandüberschuss von Fr. 105'000.00), Spezialfinanzierung Wasserversorgung (Aufwandüberschuss von Fr. 45'000.00), Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung (Aufwandüberschuss von Fr. 25'700.00) und Spezialfinanzierung Abfallentsorgung (Aufwandüberschuss von Fr. 20'600.00) zusammen. Demnach resultiert als Gesamtergebnis ein Aufwandüberschuss von Fr. 196'300.00. Die Stimmberechtigten haben das Budget mit grossem Mehr genehmigt.


Finanzplan 2021 bis 2024

Im Finanzplan sind die Entwicklung der Gemeindefinanzen, die Investitionstätigkeit sowie deren Tragbarkeit, Folgekosten und Finanzierung dargestellt. Der Steuerhaushalt sieht in den Planjahren 2021 bis 2024 Aufwandüberschüsse vor. Die vorhandene politische Reserve wird im Jahr 2021 vollständig aufgebraucht sein. Bereits in vier Jahren resultiert ein Bilanzfehlbetrag. Die Entwicklung gilt es ernst zu nehmen, weshalb der Gemeinderat im kommenden Jahr finanziell tragbare Lösungen suchen wird. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass eine Änderung stattfinden muss. Heute beträgt das Eigenkapital rund 1 Million Franken. Die Stimmberechtigten haben den Finanzplan zur Kenntnis genommen.


Einführung Betreuungsgutscheinsystem

Im gesamten Kanton Bern soll für das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung spätestens ab dem 1. Januar 2021 das Betreuungsgutscheinsystem das bisherige Gebührensystem ablösen. Die Gemeinde Stocken-Höfen will die Umsetzung analog der umliegenden Gemeinden per 1. August 2020 vornehmen. Die Eltern können ab diesem Zeitpunkt Betreuungsgutscheine bei der Ausgabestelle beziehen und diese dann bei einem Kinderbetreuungsangebot ihrer Wahl einlösen. Damit fallen die bestehenden Verträge zwischen der Gemeinde Stocken-Höfen und einer anderen Gemeinde mit Angebot weg. Die Kosten sind heute schwierig abzuschätzen. Die Gemeinde Stocken-Höfen rechnet mit jährlichen Kosten von ca. Fr. 15'000. Die Gemeindeversammlung hat deshalb einen wiederkehrenden Verpflichtungskredit von Fr. 15'000 für die Einführung von Betreuungsgutscheinen beschlossen.


Teilrevision baurechtliche Grundordnung Oberstocken – ZöN Haltli

Um Parkplätze und eine neue Abfallsammelstelle zu errichten, beschloss die Gemeindeversammlung die Neueinzonung eines Teilgebiets im Haltli in eine Zone öffentliche Nutzung (ZöN). Durch eine neue Abfallsammelstelle sollen die prekären Platzverhältnisse beim Milchhüsli/Gemeindeplatz in Oberstocken gelöst werden. Die zusätzlichen Parkplätze sollen zudem den Besuchern und Feuerwehrleuten dienen. Die Teilrevision muss als nächster Schritt vom zuständigen kantonalen Amt genehmigt werden, anschliessend wird das Baubewilligungsverfahren durchgeführt.


Aufhebung Strassen- und Wegreglement

Das Strassen- und Wegreglement der ehemaligen Gemeinde Höfen entspricht nicht mehr den Tatsachen und das Gemeinwerkreglement ist rechtlich nicht mehr zulässig. Da die wesentlichen Vorgaben bereits auf kantonaler Ebene geregelt sind, ist ein kommunales Reglement nicht mehr notwendig. Die Gemeindeversammlung beschloss deshalb, das Strassen- und Wegreglement aufzuheben.


Private Strassen und Wege – Übernahme durch Dienstbarkeitsverträge

In Höfen sind, anders als in Oberstocken und Niederstocken, die meisten Strassen im Gemeindeeigentum und werden daher durch die Gemeinde unterhalten. Um in der Gemeinde Gleichberechtigung bezüglich Strassenunterhalt zu erreichen, soll der Strassenunterhalt auf Privatstrassen, welche zu einem bewohnten Gebäude führen, mittels Dienstbarkeit durch die Gemeinde übernommen werden. Die entsprechende Strasse wird dann der Öffentlichkeit gewidmet. Die Privateigentümer können daher selbst entscheiden, ob sie ein öffentliches Wegrecht errichten lassen wollen. Die Gemeinde rechnet bei der Übernahme des Unterhalts bei allen Strassen mit jährlichen Mehrkosten von Fr. 20'000. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Vorhaben zu.

 
 
30.11.2019

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