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AKTUELLES - ARCHIV

Badeverbot Uebeschisee

Für den Uebeschisee gilt ein Badeverbot. Die Eigentümerin und die Anstössergemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi lehnen bei Widerhandlung gegen dieses Verbot jede Haftung ab. Die einheimische Bevölkerung der Gemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi darf auf eigenes Risiko den See zum Baden benützen. Der Ein- und Ausstieg in den See hat dabei ausschliesslich beim bestehenden Badplatz zu erfolgen. Es besteht keine Badeaufsicht, es erfolgen keine regelmässigen Badewasserkontrollen und das Wasser genügt zeitweise nicht den Anforderungen an Badewasserqualität. Die Grundeigentümerin und die Anstössergemeinden lehnen jede Haftung ab, d.h. das Baden erfolgt auf eigenes Risiko.


Die Besucher des Uebeschisees und deren Umgebung werden aufgefordert die Naturschutzbestimmungen und die Bestimmungen der Moorlandschaft einzuhalten, dass heisst u.a.:

  • Liegenlassen oder Deponieren von Abfällen jeglicher Art ist verboten.
  • Es ist keine Feuerstelle zu betreiben oder ein Feuer zu machen.
  • Das Campieren ist verboten.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Es ist verboten Schlauchboote auf dem See zu gebrauchen

Die Ortspolizeibehörden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi

 
 
16.05.2019

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