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Änderung des Teilzonenplans Moorlandschaft; öffentliche Bekanntmachung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 15. Dezember 2015 beschlossene Änderung des Teilzonenplans Moorlandschaft, Parzelle 736, Gländ, Höfen, in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz mit Datum vom 11. März 2016 genehmigt.
Diese Änderung des Teilzonenplans Moorlandschaft im geringfügigen Verfahren ist mit der Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung am 11. März 2016 in Kraft getreten.
In Anwendung von Art. 110 der Kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung hiermit bekannt gegeben. Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen eingesehen werden.
Der Gemeinderat